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Reisebedingungen (Auszug)

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651a BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Die ausführlichen Reisebedingungen erhalten Sie auf Anfrage. Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren  Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. 

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 10% des Reisepreises, maximal EUR 260.- pro Person. Den Restbetrag zahlen Sie bitte - ohne besondere Zahlungsaufforderung - spätestens wenn Sie etwa 14 Tage vor Reisebeginn in Ihrem Reisebüro die Reiseunterlagen abholen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstandene Schäden eine angemessen Kaution verlangen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte (Eurocard, Visa, Diners-Club) muss diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und an uns weitergegeben werden.

3. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Ferienwohnungen wird zwischen Ihnen und uns ein Mietvertrag geschlossen, für den deutsches Recht gilt. Soweit es nicht im Programm ausdrücklich anders vermerkt ist, haben Sie den Mietnebenkosten, z.B. für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Wäsche, Reinigung oder Kurtaxe, gesondert und unmittelbar an den Leistungsgeber zu zahlen. 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“ 

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Rücktritt: Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.

5.2. Umbuchung: Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunftsart oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regal die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30.-.

5.3. Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern - entgegen stehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch EUR 30.- an uns zu zahlen. 

5.4. Schriftform: Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“

7. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter

Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“

8. Aufhebung des Vertrags wegen höhere Gewalt

Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Eigene Leistungen: Wie haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von den Reisebüros abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind; - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 

9.2. Erfüllungsgehilfen: Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3. Fremdleistungen: Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir in soweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach der Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 

10. Gewährleistung

Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Divisen- und Gesundheitsvorschriften

Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.  a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 

12.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guardalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen das Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes; insbesondere ist die Haftung auf die jeweils zulässigen Mindestbeträge gem. §664 HGB (nebst Anlagen) und §4a des BinnSchG beschränkt.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Siehe „Ausführliche Reisebedingungen“. 

14. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus Krankheitsgründen von der Reise zurückgetreten sind. Die RRV muss binnen 14 Tagen, nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung abgeschlossen werden um Gültigkeit zu erlangen. Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Schutzpaketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert sofort Hilfe bei Unfall und Krankheit. Lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro beraten !

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Heidelberg.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

17. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihre Reise zur Verfügung stellen, sind gemäss Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 

18. Rücktrittspauschale

(vgl. Ziffer 5.1.) Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot. 

18.1. Bausteinflüge mit Lufthansa & Aer Lingus

bis 23. Tage vor Reisebeginn EUR 60/90.- pro Person.
ab 22. Tage bzw. nach Ticketing 100%

18.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen

nach Festbuchung 100%; gilt für alle Airlines

18.3. Landprogramme, Fähranreise (Achtung, siehe Ausnahmen 18.3.)

bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises.
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises.
ab 02. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

18.4. Boote, Ferienwohnungen, Zigeunerwagen, Camper,

bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises.
44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichterscheinen wird der volle Reisepreis erhoben

(No-Show).

18.5. Golfleistungen
Vorausgebuchte Green Fees 100%

 

 

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Seán Buckley

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