5.1. Rücktritt: Treten
Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen. (§ 309 Ziff. 5b BGB) Es bleibt Ihnen der Nachweis
unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist,
als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor in Abweichung von
der unter Ziffer 18 aufgeführten Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höherer
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem
Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der gesparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2. Umbuchung: Sollen
auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunftsart
oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regal
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen
daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen
geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 30.-.
5.3. Ersatzteilnehmer: Bis
zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen
Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem
Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den
besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den
jeweiligen Zielländern - entgegen stehen. Tritt eine Ersatzperson an die
Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die entstehenden
Mehrkosten, mindestens jedoch EUR 30.- an uns zu zahlen.
5.4. Schriftform: Rücktritts-,
Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich,
sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
7. Rücktritt oder Kündigung
durch den Reiseveranstalter
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
8. Aufhebung des Vertrags wegen höhere
Gewalt
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Eigene Leistungen: Wie
haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die
gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger; - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für
Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von den Reisebüros abgegeben werden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind; - die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Erfüllungsgehilfen: Wir
haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3. Haftungsausschluss für
Fremdleistungen: Wir haften nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( Z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der
Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von
Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Divisen-
und Gesundheitsvorschriften
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
12.2. Gesetzliche
Haftungsbeschränkung: Ein
Schadensersatzanspruch gegen uns ist in soweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guardalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das
Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines
Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen das
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes; insbesondere ist die
Haftung auf die jeweils zulässigen Mindestbeträge gem. §664 HGB (nebst
Anlagen) und §4a des BinnSchG beschränkt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“.
14. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV) bei der Europäischen
Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten
Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus Krankheitsgründen von der
Reise zurückgetreten sind. Die RRV muss binnen 14 Tagen, nach Erhalt der
schriftlichen Reisebestätigung abgeschlossen werden um Gültigkeit zu
erlangen. Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Schutzpaketes. Es
bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert sofort Hilfe bei Unfall
und Krankheit. Lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro beraten !
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie
Personen, die nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Heidelberg.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrags zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die
Sie uns zur Abwicklung Ihre Reise zur Verfügung stellen, sind gemäss
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1.) Alle Angaben
pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Haben Sie mehrere Leistungen
mit Einzelpreisen zusammengestellt so sind die Stornogebühren dafür einzeln
zu ermitteln und anschließend zu addieren. Beachten Sie bitte unbedingt
etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.
18.1. Bausteinflüge mit
Lufthansa & Aer Lingus
bis 21/28 Tage vor Reisebeginn EUR
60/90.- pro Person.
ab 22/29 Tage bzw. nach Ticketing 100%
18.2 Flüge zu tagesaktuellen
Preisen
nach Festbuchung 100%; gilt für
alle Airlines
18.3. Fähranreise (lt.18.4.)
hiervon abweichende Stornogebühren lt. Preisteil
bei den entsprechenden Reedereien
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
des Reisepreises.
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises.
ab 02. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
18.4. Landprogramme (Achtung s.
Ausnahme 18.5)
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
des Reisepreises.
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises.
ab 02. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
18.5 Boote, Ferienwohnungen,
Zigeunerwagen, Camper,
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%
des Reisepreises.
44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichterscheinen wird der volle
Reisepreis erhoben